Bildungsgutschein

Die Nachhilfe Ihres Kindes kann staatlich gefördert werden.

Im Lerntreff können Sie Bildungsgutscheine für Nachhilfestunden (Lernförderung) einlösen, die von den Jobcentern oder vom Sozialamt ausgegeben werden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen kurz für Sie zusammengestellt.

Kostenlose Nachhilfe durch Bildungsgutscheine für Lernförderung

Personen, die Leistungen nach Wohngeldrecht bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – und Personen, die Leistungen nach dem SGB II – Arbeitslosengeld II oder Hartz IV – erhalten, können für ihre Kinder mit Nachhilfebedarf Bildungsgutscheine für Förderstunden beantragen. Dieses wird durch das neue Bildungspaket der Bundesregierung ermöglicht.

Wie und wo erhalten Sie diese Bildungsgutscheine?

Eltern von Kindern mit Nachhilfebedarf erhalten beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt einen Antrag zusammen mit einem Formular, auf welchem der Fachlehrer oder die Schule bescheinigt, dass die schulischen Leistungen Ihres Kindes in einem versetzungsrelevanten Fach, besonders Mathematik, Englisch oder Deutsch, nicht ausreichend sind bzw. die Versetzung gefährdet ist.

Damit Sie dieses Formular gleich vorliegen haben, können Sie es sich hier direkt herunterladen und ausfüllen:
Antrag auf Leistungen zur Lernförderung

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, reichen Sie dieses anschließend zusammen mit dem dazugehörigen Antrag wieder bei Ihrem Jobcenter bzw. Sozialamt ein. Sie erhalten dann dort einen Gutschein für eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten in den benötigten Unterrichtsfächern. Den Gutschein können Sie bei einer der Lerntreff-Filialen einlösen. Bitte rufen Sie bei uns im Büro an, um weitere Fragen zu besprechen.

... Lernen in entspannter Atmosphäre.